Entrümpelung Köln

Wohnungsauflösung nach einem Todesfall in Köln

Stand 29. September 2026 · 36 Quellen

Die ersten Schritte

Die Stadt Köln rät, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, möglichst zeitnah ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl zu beauftragen.1 Das Unternehmen nimmt Ihnen auf Wunsch die meisten Wege ab, zum Beispiel die standesamtliche Beurkundung.2

Für das Nachlassgericht brauchen Sie eine Sterbeurkunde.3 Beim Standesamt Köln kostet die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere gleicher Art 5 Euro.4 Die Zustellung kann bis zu 10 Werktage dauern.5

Dokumente und Wertsachen sichern

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, bevor Sie etwas verändern. Die Verbraucherzentrale rät, die Konten zu überprüfen und die vorhandenen Papiere des Verstorbenen zu sichten.6 Machen Sie vor jeder Veränderung Fotos der Räume und notieren Sie, was Sie getan haben.

Wenn Sie ein Testament finden, das nicht in amtlicher Verwahrung ist, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald Sie vom Tod wissen.7

Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen.8 Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.9 Beim Amtsgericht Köln erreicht man das Nachlassgericht unter Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.10 Bis zur Annahme der Erbschaft sorgt das Gericht für die Sicherung des Nachlasses, soweit ein Bedürfnis besteht.11

Sichern ist etwas anderes als Räumen. Justiz NRW schreibt: Bei Sicherungsmaßnahmen oder der Begleichung der Beerdigungskosten muss dies nicht eine Annahme der Erbschaft bedeuten.12

Das Mietverhältnis nach dem Tod

Ehegatten oder Lebenspartner, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB).13 Treten keine solchen Personen ein, wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 BGB).14 Dann können Erbe und Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.15

Auch § 580 BGB regelt die Kündigung bei Tod des Mieters innerhalb eines Monats, nachdem Erbe oder Vermieter vom Tod Kenntnis erlangt haben.16 Welcher Paragraf zu Ihrem Vertrag passt, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung.

Zur gesetzlichen Frist steht in § 573d BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.17 Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung zurückgegeben werden.18 Sprechen Sie früh mit dem Vermieter, damit Sie Fristen und Übergabetermin kennen.

Ausschlagung: Frist und Ablauf

Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.19 Die Frist beginnt, wenn der Erbe vom Anfall der Erbschaft und vom Grund seiner Berufung Kenntnis erlangt.20 Sie beginnt nicht automatisch am Todestag.21 Sie beginnt aber auch nicht erst mit einem Brief: Nach dem Justizportal beginnt sie, sobald Sie zum ersten Mal von der Erbschaft erfahren, egal auf welchem Weg.22 Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.23

Die Erklärung geben Sie persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts ab oder Sie lassen sie von einem Notar öffentlich beglaubigen. Ein einfaches Schreiben reicht nicht.24 Beim Amtsgericht Köln buchen Sie den Termin online unter justiztermine.nrw.de.25 Telefonisch geht das nur in begründeten Ausnahmefällen unter 0221 7711-157.26 Die Mindestgebühr beträgt 30 Euro.27 Bekommen Sie keinen schnellen Termin, ist ein Notar möglich.28

Warum Sie vor der Entscheidung vorsichtig räumen sollten

Für die Annahme der Erbschaft braucht es keine besondere Erklärung. Es genügt schlüssiges Verhalten.29 Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand Ansprüche aus dem Nachlass geltend macht oder Nachlass in Besitz nimmt.30 Das Justizportal schreibt: Wer einen Teil des Erbes nutzt, hat das Erbe insgesamt angenommen.31 Wer erbt, haftet auch für Schulden, und zwar mit dem eigenen Vermögen.32

Wer die Erbschaft möglicherweise ausschlagen will, sollte deshalb bis zur Entscheidung nichts verkaufen, verschenken, entsorgen oder mitnehmen. Das ist unsere vorsichtige Empfehlung und keine Rechtsauskunft. Ob eine bestimmte Handlung schon eine Annahme ist, hängt vom Einzelfall ab. Nach einer Ausschlagung müssen bereits entnommene Gegenstände zurückgegeben werden.33

Für dringende Geschäfte vor der Ausschlagung enthält das Gesetz eine Regel: Wer sie besorgt, ist wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet (§ 1959 BGB).34 Welche Geschäfte dringend sind, sagt der Paragraf nicht. Klären Sie das vorher mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

Offen bleibt eine Frage, die viele Erben haben: Gilt schon die Kündigung der Wohnung als Annahme? Dazu haben wir keine Quelle gefunden. Fragen Sie vor der Kündigung nach. Und wenn Sie sich später irren: Justiz NRW empfiehlt bei einer Anfechtung, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.35

Wenn die Entscheidung gefallen ist

Erst wenn Sie Erbe sind oder sicher annehmen wollen, sollten Sie räumen. Trennen Sie dann Wertvolles, Brauchbares und Abfall. Für Brauchbares hilft der Ratgeber „Wohin mit brauchbaren Möbeln?“, für Angebote der Ratgeber „Was kostet eine Entrümpelung?“.

Fragen zum Verfahren beantwortet das Nachlassgericht. Die zentrale Auskunftsstelle erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, per Telefon unter 0221 7711-157 oder per E-Mail an Nachlass@ag-koeln.nrw.de.36

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Bei Streit, Schulden oder mehreren Erben hilft eine Anwältin oder ein Anwalt. Stand der Angaben: 29.09.2026.

Betriebe, die Räumungen nach einem Todesfall anbieten

Nach der öffentlichen Reihenfolge des Verzeichnisses, jeweils laut eigener Webseite. Insgesamt 29 Betriebe.

  • 1

    GH Entrümpelung

    50937 Köln

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  • 3

    WunderbarMöbel

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Quellen

36 Quellen mit Zitat anzeigen
  1. Ein Sterbefall - was muss ich tun? - Stadt Köln „nachdem eine Ärztin oder ein Arzt den Tod festgestellt hat, und Sie gegebenenfalls einen Priester verständigt haben - möglichst zeitnah ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen“
  2. Ein Sterbefall - was muss ich tun? - Stadt Köln „Außerdem wird es Ihnen, wenn Sie das wünschen, auch die meisten Wege abnehmen - zum Beispiel standesamtliche Beurkundungen, Verhandlungen mit Versicherungen und so weiter.“
  3. Sterbeurkunde bestellen - Stadt Köln „Sie benötigen eine Sterbeurkunde ab 1996, um vor dem Nachlassgericht eine Erbangelegenheit zu regeln oder private und gesetzliche Leistungen von Versicherungen in Anspruch nehmen zu können?“
  4. Sterbeurkunde bestellen - Stadt Köln „10 Euro für die erste Urkunde, 5 Euro für jede weitere Urkunde der gleichen Art“
  5. Sterbeurkunde bestellen - Stadt Köln „zwischen dem Absenden Ihrer Bestellung und unserem Zusenden der Urkunden ein Zeitraum von 10 Werktagen liegen kann“
  6. Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen - Verbraucherzentrale „Überprüfen Sie die Konten und sichten Sie die vorhandenen Papiere des Verstorbenen.“
  7. § 2259 BGB - Ablieferungspflicht „ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern“
  8. Nachlasssachen (Abteilung 29 - 40) - Amtsgericht Köln „Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen.“
  9. Nachlasssachen (Abteilung 29 - 40) - Amtsgericht Köln „Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die bzw. der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.“
  10. Nachlasssachen (Abteilung 29 - 40) - Amtsgericht Köln „an das Nachlassgericht (Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln)“
  11. § 1960 BGB - Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger „Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht.“
  12. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft - NRW-Justiz „Wenn es sich um Sicherungsmaßnahmen oder lediglich Begleichung der Beerdigungskosten handelt, muss dies nicht eine Annahme der Erbschaft bedeuten.“
  13. § 563 BGB - Eintrittsrecht bei Tod des Mieters „Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.“
  14. § 564 BGB - Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung „Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt.“
  15. § 564 BGB - Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung „In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen“
  16. § 580 BGB - Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters „das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen“
  17. § 573d BGB - Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“
  18. § 546 BGB - Rückgabepflicht des Mieters „Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.“
  19. § 1944 BGB - Ausschlagungsfrist „Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.“
  20. § 1944 BGB - Ausschlagungsfrist „Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.“
  21. Erbausschlagung - Justizportal des Bundes und der Länder „Der Beginn der Frist ist nicht automatisch das Sterbedatum.“
  22. Erbausschlagung - Justizportal des Bundes und der Länder „Die Frist beginnt bereits, sobald Sie zum ersten Mal von der Erbschaft erfahren, egal auf welchem Weg.“
  23. § 1943 BGB - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft „mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen“
  24. Nachlasssachen (Abteilung 29 - 40) - Amtsgericht Köln „Sie müssen die Ausschlagung persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts (Amtsgericht) erklären oder durch einen Notar öffentlich beglaubigen lassen. Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus.“
  25. Fragen und Antworten zu Nachlasssachen beim Amtsgericht Köln (6.) „Soll die Ausschlagung durch das Nachlassgericht aufgenommen werden, buchen Sie bitte einen Termin online unter: www.justiztermine.nrw.de .“
  26. Fragen und Antworten zu Nachlasssachen beim Amtsgericht Köln (6.) „Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann beim Amtsgericht Köln auch telefonisch unter 0221 7711-157 eine Buchung erfolgen.“
  27. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft - NRW-Justiz „Pro Beurkundung einer Ausschlagungserklärung entsteht eine Mindestgebühr in Höhe von 30 EUR.“
  28. Erbausschlagung - Justizportal des Bundes und der Länder „Wenn das Gericht Ihnen keinen schnellen Termin geben kann, gehen Sie zu einem Notar oder einer Notarin.“
  29. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft - NRW-Justiz „Es genügt, wenn sich aus dem schlüssigen Verhalten der Erbin bzw. des Erbens ergibt, dass sie oder er die Erbschaft annehmen möchte.“
  30. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft - NRW-Justiz „Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie/er Ansprüche aus dem Nachlass geltend macht oder Nachlass in ihren/seinen Besitz nimmt.“
  31. Erbausschlagung - Justizportal des Bundes und der Länder „Sobald Sie einen Teil des Erbes nutzen, gilt das Erbe insgesamt als angenommen. Zum Beispiel, wenn Sie Geld der verstorbenen Person auf Ihr Konto überweisen.“
  32. Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen - Verbraucherzentrale „Werden Sie Erbe, treten Sie beim Tod des Erblassers in dessen Fußstapfen. Sie haften also auch für dessen Schulden – und zwar auch mit Ihrem eigenen Vermögen.“
  33. Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen - Verbraucherzentrale „Haben Sie bereits Gegenstände aus dem Nachlass entnommen, müssen Sie diese zurückgeben.“
  34. § 1959 BGB - Geschäftsführung vor der Ausschlagung „Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet.“
  35. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft - NRW-Justiz „Wegen der komplizierten Rechtsfragen sollte man in einem solchen Fall rechtzeitig juristischen Rat oder Beistand in Anspruch nehmen.“
  36. Nachlasssachen (Abteilung 29 - 40) - Amtsgericht Köln „erreichen Sie Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter: Telefon 0221 7711-157 oder 9900 oder Nachlass@ag-koeln.nrw.de“

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